Fragen & Antworten
Alle Ferienhäuser und Ferienwohnungen von Interhütte Ferienhäuser sind online buchbar.
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Alle Preise sind Wochen Preise für dass Objekt mit der maximal angegebenen Personenzahl. Nicht inbegriffen sind die Nebenkosten. Diese sind separat bei jedem Objekt ausgewiesen.
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Alle Ferienhäuser und Ferienwohnungen von Interhütte Ferienhäuser sind über unsere Websites www.interhytte.com, www.interhytte.ch ; www.interhytte.de ; www.interhytte.dk ; www.interhytte.nl ; www.interhytte.se online buchbar. Zur Verfügbarkeitsabfrage bzw. zur Online-Buchung gelangen Sie über den Kalender des jeweiligen Objektes.
Vor Abschluß der Buchung müssen Sie unsere Reisebedingungen gelesen und akzeptiert haben. Nach Abschluss einer Online-Buchung erhalten Sie eine E-Mail, mit der der Eingang Ihrer Online-Buchung bestätigt wird.
Ihre Rechnung mit den Bezahlungsangaben erhalte Sie automatisch innerhalb von 24 Stunden per E-mail.
Mit der Buchung wird eine Anzahlung fällig. Sie beträgt 30 % des Reisepreises und wird sofort fällig ? zahlbar innerhalb von 3 Tagen. Die Restbezahlung müssen Sie 6 Wochen vor dem Anreisetermin bezahlen. Diese Angaben sind auf der Rechnung angegeben.
Bei Buchungen ab 8 Wochen vor Anreisetermin ist der gesamte Rechungsbetrag sofort fällig.
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Bei Buchungsabschluß wird eine Anzahlung verlangt. Die Anzahlung beträgt 30 % des Reisepreises und wird sofort fällig. Mit der Buchung wird eine Anzahlung fällig. Sie beträgt 30 % des Reisepreises und wird sofort fällig ? zahlbar innerhalb von 3 Tagen. Die Restzahlung müssen Sie 6 Wochen vor dem Anreisetermin überweisen. Diese Angaben sind auf der Rechnung angegeben.
Bei Buchungen ab 8 Wochen vor Anreisetermin ist der gesamte Rechungsbetrag sofort fällig.
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Die Zahlung einer Online-Buchung ist nicht mit der Kreditkarte möglich. Sie erhalten immer eine Rechnung (per E-Mail) von uns mit unseren Kontoangaben.
Sie können dann bequem von zuhause aus mit via Internet Bank oder auf dem Posthaus bezahlen.
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Kurzaufenthalte sind im Sommer und im Winter (Skiurlaub) in vielen Ländern, vor allem in der Vor- und Nachsaison möglich. Für Kurzaufenthalte senden Sie uns bitte den Hauskode des gewünschten Objektes und dass Anreisedatum zu. Wir werden dann Ihren Wunsch untersuchen.
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Sie können bei vielen unserer Ferienhäuser den An- und Abreisetag frei bestimmen, wobei immer eine Mindestmietdauer vorgegeben ist. Bitte beachten Sie, dass eine flexible An- und Abreise überwiegend in der Vor- und Nachsaison möglich ist. Sommer: bis ca. 15.06. und ab ca. 15.09; Winter: bis ca. 22.12. und ab ca. 29.03.
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Etwa zwei bis drei Wochen vor Mietbeginn liegen die vollständigen Reiseunterlagen für Sie bereit. Diese enthalten den Gutschein, der Sie gegenüber dem Hausbesitzer, dem Schlüsselhalter oder der Agentur als Mieter ausweist, ferner eine Wegbeschreibung zum gebuchten Objekt sowie Merkblätter mit allgemeinen Hinweisen und länderspezifischen Informationen.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen gegen Zahlung des restlichen Reisepreises ausgehändigt bzw. zugeschickt. Leisten Sie Anzahlung (30% des Reisepreises) und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, so sind wir berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten laut diesen Reisebedingungen zu belasten.
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Ankunftszeit
Die Ankunftszeit ist jeweils am vorgesehenen
Anreisetag (siehe Vermerk in der Buchungsbestätigung) zwischen
16 Uhr und 18 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, daß Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter. Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch bei einer Verspätung sicherzustellen (möglicherweise gegen Gebühr). Dies kann jedoch nicht garantiert werden.
Abweichende Anreisezeiten entnehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunterlagen.
Anreisetag / Abweichender Anreisetag
Ein von der Buchungsbestätigung abweichender Anreisetag ist aus organisatorischen Gründen in den meisten Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall muß eine solche Abweichung bei Interhütte Ferienhäuser angefragt werden. Ist eine Abweichung möglich, so wird sie von INTERHYTTE FERIEHUSE schriftlich bestätigt.
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Am
Abreisetag (entsprechend der Buchungsbestätigung) müssen die Mietobjekte spätestens bis
10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten gereinigt und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden.
Abweichende Abreisezeiten entnehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunterlagen
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Eine Kaution wird als Sicherheitsleistung für den Fall verlangt, dass im Ferienhaus bzw. in der Ferienwohnung etwas beschädigt werden sollte. Angaben zur Höhe der Kaution finden Sie in der jeweiligen Objektbeschreibung unter ?Nebenkosten am Ort?. Hinterlegen Sie bitte beim Vermieter oder Schlüsselhalter ? auch unaufgefordert ? die angegebene Kaution. Die Kaution ist in den meisten Fällen in bar in EURO zu hinterlegen. Werden auch oder ausschließlich Kreditkarten akzeptiert, so ist dies in der Ausschreibung vermerkt. Die Kaution wird Ihnen vom Vermieter in der Regel direkt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet.
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In vielen Urlaubsorten ist eine Kurtaxe zu entrichten. Im Allgemeinen können Sie mit 0,50 - 2 ? pro Person/Tag rechnen. Die Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten.
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Hinweise und Informationen zu den Nebenkosten unserer Mietobjekte finden Sie in der jeweiligen Objektbeschreibung. Bei vielen Objekten sind die Nebenkosten aufgeschlüsselt in Kosten für z.B. Strom, Wasser, Gas, Heizung, Kaminholz, Wäsche, Kurtaxe und werden nach Verbrauch oder abhängig von der Personenzahl am Ende des Aufenthaltes abgerechnet und an den Vermieter / Schlüsselhalter gezahlt.
Falls in der Objektbeschreibung Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder und Kleinstkinder berechnet.
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Die jeweilige Objektausschreibung enthält Hinweise, wie die Reinigung der Ferienhäuser und Ferienwohnungen im Einzelfall organisiert ist. Einige generelle Regeln stehen aber fest:
Die
Grundreinigung vor der Abreise erfolgt jeweils durch Sie als Mieter ? unabhängig davon ob die Endreinigung im Mietpreis enthalten ist oder Sie diese vom Vermieter durchführen lassen. Zur
Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile, das Spülen und Wegräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.
Die
Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche / Kochnische, Bad / Dusche und WC. Bei manchen Objekten haben Sie die Alternative, die Ferienwohnung / das Ferienhaus selbst endzureinigen oder die
Endreinigung dem Vermieter oder Schlüsselhalter gegen eine Gebühr zu überlassen. Angaben zur Höhe der
Kosten der Endreinigung finden Sie in der jeweiligen Objektbeschreibung unter ?Nebenkosten am Ort?. Bitte melden Sie beim Vermieter frühzeitig an, wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen. Sind in der Objektbeschreibung unter ?Nebenkosten am Ort? keine Kosten für eine Endreinigung aufgeführt, sind sie im Reisepreis inbegriffen
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Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als auf den Internetseiten angegeben und auf dem Gutschein bestätigt wurde.
Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit INTERHYTTE FERIEHUSE vereinbart und auf dem Gutschein bestätigt. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurück- bzw. auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zuzüglich eventueller Nebenkosten zu verlangen.
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Generell ist eine Überbelegung nicht möglich, da die Ferienobjekte der ausgeschriebenen Personenzahl entsprechend ausgestattet sind (Betten, Geschirr...).
Eine
Ausnahme bilden die Objekte, bei denen ein
Zusatzbett ausgeschrieben ist. Dieses muss jedoch bei Buchung
bestellt (und teilweise auch rückbestätigt) werden.
Sollten Sie ohne vorherige Anfrage mit mehr Personen anreisen, als im gebuchten Ferienhaus maximal zugelassen sind,
hat der Vermieter das Recht, Ihnen den Zugang zu verweigern.
In Ausnahmefällen (Baby oder Kleinkind betreffend) ist es möglich, eine Überbelegung beim Vermieter - meist gegen Zuzahlung -
anzufragen.
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Kinder und Babys werden in der Ferienwohnung/ dem Ferienhaus als
volle Person gezählt. Falls im Text Nebenkosten pro Person aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Babys und Kleinkinder berechnet.
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Falls in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie einen entsprechenden Hinweis in der jeweiligen Objektausschreibung. Kinderbetten können von unterschiedlicher Art und Größe sein. Die Bettwäsche hierfür ist in aller Regel mitzubringen. Wir empfehlen auch die Mitnahme von Kissen und Decken. Bitte beachten Sie, ob ein Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt wird oder ob im Mietobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf. Kinderbetten müssen Sie in jedem Fall bei der Buchung bestellen. Teilweise müssen diese auch rückbestätigt werden. Ihr Reisegutschein (Voucher) muß einen entsprechenden Vermerk tragen.
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Der Begriff ?Wäsche? umfasst
Bettwäsche und
Handtücher, wobei die Anzahl und Größe der Handtücher je nach Vermieter unterschiedlich sein kann.
In der jeweiligen Programmausschreibung wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche und Handtücher vorhanden oder mitzubringen sind bzw. möglicherweise auch am Ort gemietet werden können. Falls Sie den Mietservice (sofern vorhanden) in Anspruch nehmen wollen, geben Sie diesen Wunsch bitte bei der Buchung an.
Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt, wir empfehlen jedoch generell, diese selbst mitzubringen. Ebenfalls mitzubringen sind in aller Regel
Toilettenpapier sowie
Spül- und Reinigungsmittel.
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Ein Kühlschrank und Geschirr gehören in der Regel zur Grundausstattung eines jeden Objektes. Deshalb werden sie nicht explizit ausgeschrieben. Ausnahmen sind in den skandinavischen Ländern möglich. Im Zweifel steht Ihnen unser Service Center gerne für Fragen zur Verfügung.
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Für die angebotenen Mietobjekte in Wintersportgebieten ist Zentralheizung Standard und wird deshalb nicht erwähnt. Einen Hinweis enthalten Ausschreibungen lediglich bei Besonderheiten, z.B. Elektroheizung (wegen der möglicherweise hohen Kosten über eine separate Stromabrechnung), Fußbodenheizungen oder aber bei einfachen Ofenheizungen oder sonstigen schlichten und nicht zentralen Heizmöglichkeiten.
In Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Sommerreisegebieten, vor allem im Süden, ist eine Heizung nicht immer vorhanden. Zentralheizungen sind eher selten. Sofern nötig, wird mit einzelnen Gas-, Elektro-, Kerosin- oder Holz-/Kohleöfen geheizt (siehe Ausschreibung). Deren Bedienung erfolgt in der Regel durch Sie als Kunden. Hinweise zur Funktionsweise erhalten Sie gegebenenfalls durch den Vermieter/Schlüsselhalter.
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?TV? in der Objektbeschreibung bezeichnet ein Farb-Fernsehgerät. Ist ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich, ist dieses in der Objektausschreibung vermerkt (Sat-TV bzw. Kabel-TV). Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, daß auch deutsche Programme empfangen werden können.
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Sind in der Ausschreibung
Gartenmöbel (Mobiliar) genannt, ist
nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Liegestühle und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.
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In den Programmausschreibungen wird darauf hingewiesen, ob in einem Ferienhaus oder in einer Ferienanlage ein Swimmingpool vorhanden ist - in der Regel mit einem Hinweis auf die saisonale Öffnungsperiode. Bitte beachten Sie, daß sich die im Text genannten Termine für Saisonbeginn und Saisonende witterungsbedingt verschieben können.
Bei Pools in Ferienanlagen usw. beachten Sie bitte die von der Verwaltung angegebenen Öffnungszeiten und gegebenenfalls speziell formulierte Baderegeln. Diese können Vorschriften/Verbote beinhalten, so z.B. zum Tragen von Badeshorts in den Pools, das Mitbringen von Bällen, Luftmatratzen und dergleichen oder eine Badekappenpflicht (oft in Italien).
Pools in Frankreich müssen entsprechend einer neueren gesetzlichen Regelung durch Umzäunung, Abdeckung oder ein Alarmsystem gesichert sein, was in den meisten Fällen auch bereits realisiert wurde.
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In vielen unserer Ferienhäuser und Ferienwohnungen ist ein Haustier, in aller Regel ein Hund, erlaubt. Beachten Sie aber bitte, daß ein Haustier bei der Buchung auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe angemeldet werden muss. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Tier. In einzelnen Fällen werden auch mehrere Tiere akzeptiert. Teilweise gibt es deutliche Einschränkungen (z.B. Aufenthalt im Zwinger). Genaue Informationen finden Sie in der jeweiligen Objektausschreibung.
Wichtiger Hinweis: Auch wenn Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie sich überall frei bewegen dürfen. In vielen Ferienanlagen sind z.B. der Poolbereich und die Grünflächen für Hunde nicht zugänglich. Erst recht gilt dies (gegebenenfalls) für Restaurants o.ä. Darüber hinaus kann die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden bestehen. Tabu sind für Hunde natürlich auch die Pools von Einzelhäusern. Bitte beachten Sie, dass für Hunde und Katzen der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben ist bzw. dort anerkannt wird. Oft ist auch eine Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung erforderlich.
Für bestimmte Hunderassen, meist sogenannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften, z. T. ist die Mitnahme generell verboten.
Informieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet.
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Grundsätzlich bezieht sich die Erlaubnis, ein Haustier mitzubringen, nur auf ein Tier. Es ist jedoch möglich, beim Vermieter anzufragen, ob er das Mitbringen eines zweiten Tieres erlaubt. Dazu senden Sie uns bitte eine E-Mail mit den Angaben zu Art, Größe und Anzahl der Haustiere. Wir leiten die Anfrage gerne an den Vermieter weiter.
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Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen und leiten diese an die Vermieter bzw. Hausverwalter/Schlüsselhalter weiter. Bitte beachten Sie jedoch, daß Interhütte Ferienhäuser für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von INTERHYTTE FERIEHUSE schriftlich bestätigt werden.
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Die genaue Ferienadresse wird Ihnen zusammen mit den Reiseunterlagen
nach Zahlungseingang - frühestens einen Monat vor Anreise - zugesandt. Eine frühere Bekanntgabe ist leider nicht möglich.
Sollten Sie spezielle Fragen an den Vermieter haben, leiten wir diese gerne weiter.
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Namensänderung
Reist der Reiseanmelder, auf dessen Namen die Buchung getätigt wurde, nicht (mehr) mit, muss der Name, auf den die Buchung läuft, geändert werden. Die Gebühren für diese Namensänderung betragen ? 30,-. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Reiseveranstalter tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein.
Umbuchung auf ein anderes Objekt
Eine Umbuchung im eigentlichen Sinne gibt es bei Interhütte Ferienhäuser nicht. Das gegebenenfalls nicht mehr gewünschte Objekt muß storniert und ein anderes gebucht werden.
Hierbei fallen in der Regel die
gültigen Stornogebühren an.
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Für die Länder
Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien und Ungarn benötigen deutsche/ schweizer Staatsangehörige für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen Kinderausweis oder müssen im Pass eines Elternteils eingetragen sein. Ausnahme: Für Tschechien benötigen Kinder ab 15 Jahren einen eigenen Ausweis mit Foto.
Visa-, Impf- und Gesundheitsvorschriften für EU-Angehörige bestehen derzeit nicht.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Reisedokumente, Impfungen, Devisen- und Zollvorschriften usw., ggf. auch für die Einführung Ihres Haustiers) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
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